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Feier- und Ruhetage:

12.01.2023 

 

An folgenden Tagen hat die Kita geschlossen oder geänderte Öffnungszeiten:

14.02.2023     18:00-20.30 Uhr     Valtentinstag

06.04.2023      ab 16:00 Uhr         Gründonnerstag 

07.04.2023      Geschlossen           Karfreitag

10.04.2023     Geschlossen            Ostermontag

01.05.2023      Geschlossen           Tag der Arbeit: Erste Hilfe Weiterbildung intern

17.05.2023     ab 16:00 Uhr           Auffahrt

18.05.2023      Geschlossen           Auffahrt

19.05.2023      Geschlossen           Auffahrt

29.05.2023      Geschlossen           Pfingstmontag

07.07.2023      Geschlossen           Maienzug

01.08.2023      Geschlossen           Nationalfeiertag

31.10.2023     18:00-20.00 Uhr     Halloween Party (für alle Kinder ab 2j inkl. Essen)

24.11.2023     18:00-20.00 Uhr     Vernissage

06.12.2023     16:30-19.00 Uhr     Samichlaus - Jedes Kind bekommt was ;-)

25.12.2023     Geschlossen            Weihnachten / Betriebsferien bis Ende Jahr

03.01.2024     06:30 Uhr               Start ins 2024

Weitere Infos zu den Anlässen (Jahresprogramm) findest Du auch bei Angebot

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Neues Kinderbetreuungsgesetz "KiBeG" tritt ab August 2018 in Kraft

3. August 2018

 

Aargauer Eltern erhalten neu Subventionen für die familienergänzende Betreuung der Kinder.

Die allermeisten Aargauer Gemeinden haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie sind bereit für die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes, das zum Ende der Sommerferien 2018 in Kraft tritt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, dass sie Erziehungsberechtigte finanziell unterstützen, wenn diese ihre Kinder in einer familienergänzenden Institution (egal welche Kita) betreuen lassen möchten.

Bei der Umsetzung dieses Auftrages liess der Gesetzgeber den Gemeinden indes viel Spielraum. Das ist auch richtig so. Die Verhältnisse und Bedürfnisse in den verschiedenen Gemeinden sind oft sehr unterschiedlich. Dass viele Eltern ab sofort von ihren Wohngemeinden besser unterstützt werden, ist doch eine gute Nachricht. Bei den Subventionen handelt es sich aber eindeutig um eine Hol-Schuld.

 

Deshalb, liebe Eltern, werdet jetzt aktiv. Kontaktiert eure Wohngemeinde, fragt nach den Reglementen und stellt Anträge auf Unterstützung. Denn die hat grundsätzlich jedes Kind zugute. Und nur wer sich meldet, wird unterstützt.

Links:

Kanton Aargau (KiBeG)

Stadt Aarau (FuSTA)

AZ Aargauer Zeitung (Bericht)

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